Externenprüfung zum Erwerb des Fachabitur
Neben dem Hauptschulabschluss, dem Mittleren Abschluss, und der Allgemeinen Hochschulreife kann man auch die Fachhochschulreife über eine Nichtschülerprüfung (auch Externen- bzw. Schulfremdenprüfung genannt) erwerben. Ganz korrekt genommen erlangt man durch die Externenprüfung aber nur den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Der berufsbezogene praktische Teil wird durch die Zulassungskriterien der Berufsausbildung, eines gelenkten Praktikums bzw. mehrjährigen Berufstätigkeit erlangt.
Einrichtungen der Erwachsenenbildung, wie beispielsweise Volkshochschulen oder Privatschulen bieten auf die Prüfung vorbereitende Kurse und Lehrgänge an. Die jeweilige Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und findet in der Regel einmal jährlich statt. Der Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ist an das zuständige Schulamt zu stellen.
Zulassungsvoraussetzung Nichtschülerprüfung
Bevor man zur Nichtschülerprüfung zugelassen wird, muss man den mittleren Abschluss (bspw. den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife -) sowie eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung oder eine mind. 3-jährige berufliche Tätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf und eine angemessene Prüfungsvorbereitung nachweisen können. Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich aber je nach Bundesland, so darf in einigen Ländern dem der Prüfung vorausgegangenen Schuljahr keine Fachoberschule besucht worden sein. Die Zulassung zur Externenprüfung ist frühestens nach dem Erwerb der beruflichen Qualifikation möglich.
Näheres zu der Nichtschülerprüfung regeln die Vorschriften und Verordnungen der einzelnen Bundesländer.