Externenprüfung zum Erwerb des Fachabiturs

Neben dem Hauptschulabschluss, dem Mittleren Schulabschluss und der Allgemeinen Hochschulreife kann auch das Zeugnis der Fachhochschulreife über eine Nichtschülerprüfung erworben werden. Dabei handelt es sich um eine besondere Prüfungsform, bei der die Prüfungsteilnehmer zuvor keine Schule in öffentlicher Trägerschaft oder eine staatlich anerkannte Ersatzschule in freier Trägerschaft besucht haben, die zu diesem Schulabschluss führt. Die genaue Prüfungsbezeichnung variiert je nach Bundesland, so trifft man hier auch auf die Schulfremdenprüfung, Externenprüfung oder Prüfung für andere Bewerber.

Der unmittelbare Weg zur vollen Fachhochschulreife führt über die externe Fachhochschulreifeprüfung. Darüber hinaus gibt es aber auch die Möglichkeit, dass Teilnehmer der externen Abiturprüfung bei Nichtbestehen dieser in allen Bundesländern bis auf Bayern und Sachsen bei ausreichenden Leistungen den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben können.

Externe Fachhochschulreifeprüfung

Berufliche / berufsbildende Schulen, die zur Fachhochschulreife führen, können ihre Abschlussprüfung auch für Nichtschüler anbieten. Dabei sind die schulischen Aufnahmevoraussetzungen (in der Regel mittlerer Schulabschluss) und berufliche Voraussetzungen (in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufstätigkeit) zu erfüllen. Letztere sind für den Nachweis des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife erforderlich. Die Externenprüfung findet in der Regel einmal jährlich statt.

Für die Nichtschülerprüfung an Fachoberschulen ist in der relevanten KMK-Vereinbarung lediglich geregelt, dass neben den vier schriftlichen Prüfungsfächern (Deutsch, Pflichtfremdsprache, Mathematik, ein fachrichtungsbezogenes Fach) noch eine unbestimmte Anzahl an mündlichen Prüfungen in weiteren Fächern abzulegen ist (Ziffer 6.7). Weitere Einzelheiten bestimmen die Länder selbst.

Prüfungsvorbereitung

Die Vorbereitung auf die externe Fachhochschulreifeprüfung erfolgt entweder im Selbststudium oder durch externe Anbieter. Externe Anbieter sind zum Beispiel Volkshochschulen, private Bildungsinstitute oder Fernschulen, die Fachabitur-Fernlehrgänge anbieten. Dieses "Fernstudium" wird in verschiedenen Fachrichtungen passend zur beruflichen Vorbildung angeboten. Auf den Abschluss und die Studienberechtigung hat die gewählte bzw. zugeordnete Fachrichtung aber keinen Einfluss, denn am Ende steht immer die allgemeine Fachhochschulreife, sodass Studieninteressierten sämtliche Studiengänge an allen deutschen Fachhochschulen und gleichgestellten Hochschulen offen stehen.

Externe gymnasiale Abiturprüfung

Gemäß der KMK-Vereinbarung zur gymnasialen Nichtschülerabiturprüfung kann nach Entscheidung der Bundesländer bei Nichtbestehen der Prüfung zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife – auch hierauf bereiten zum Beispiel Volkshochschulen, Fernschulen und andere private Anbieter vor - der schulische Teil der Fachhochschulreife unter folgenden Bedingungen vergeben werden:

In der Prüfung müssen

  • in sieben Fächern, darunter Deutsch, eine Fremdsprache, Mathematik, eine Naturwissenschaft und Geschichte oder ein anderes gesellschaftswissenschaftliches Fach, zusammen mindestens 35 Punkte in einfacher Wertung, dabei
  • in Deutsch, einer Fremdsprache, Mathematik und einer Naturwissenschaft mindestens 20 Punkte in einfacher Wertung

erreicht sein. Dabei müssen in mindestens vier Fächern, darunter einem Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau, jeweils mindestens 5 Punkte einfacher Wertung erreicht worden sein. Kein Fach darf mit 0 Punkten bewertet sein.

Die Ermittlung der Durchschnittsnote (N) für den Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) in der Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler erfolgt aus der Punktzahl (P) nach der Formel: N = 17/3 – P/21

Demnach ergibt sich folgende Umrechnungstabelle (Punktzahl in Durchschnittsnote):

Punktzahl Durchschnittsnote
105 - 97 1,0
96 - 95 1,1
94 - 93 1,2
92 - 91 1,3
90 – 89 1,4
88 - 87 1,5
86 - 85 1,6
84 - 83 1,7
82 - 81 1,8
80 - 79 1,9
78 - 76 2,0
75 - 74 2,1
73 - 72 2,2
71 - 70 2,3
69 - 68 2,4
67 - 66 2,5
65 - 64 2,6
63 - 62 2,7
61 - 60 2,8
59 - 58 2,9
57 - 55 3,0
54 - 53 3,1
52 - 51 3,2
50 - 49 3,3
48 - 47 3,4
46 - 45 3,5
44 - 43 3,6
42 - 41 3,7
40 - 39 3,8
38 - 37 3,9
36 - 35 4,0

Die Abgangszeugnisse nach Nichtbestehen der Nichtschülerabiturprüfung erhalten folgenden Vermerk, wenn der schulische Teil des Fachabiturs erreicht wurde:

"... hat den schulischen Teil der Fachhochschulreife gemäß Ziff. 8.1 der "Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.09.1974 in der jeweils geltenden Fassung) erworben."

Der Nachweis des, für das volle Fachabitur noch fehlenden, berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife richtet sich nach den Regelungen in Ziffer 12.4 der "KMK-Oberstufenvereinbarung" in der jeweils gültigen Fassung, die fachabitur-nachholen.de hier in Tabellenform zusammengestellt hat.

Die über die Nichtschülerabiturprüfung erworbene Fachhochschulreife wird anschließend in allen Bundesländern bis auf Bayern und Sachsen anerkannt.

FHR- und gymnasiale Abi-Externenprüfung im Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt pro und contra bzw. Vor- und Nachteile der externen Fachabiturprüfung zur gymnasialen Nichtschülerabiturprüfung.

Externe Fachhochschulreifeprüfung Externe gymnasiale Abiturprüfung
Zulassungs­voraussetzungen in der Regel mittlerer Schulabschluss und berufliche Vorbildung in Form von abgeschlossener Berufsausbildung oder mehrjähriger Berufstätigkeit in der KMK-Vereinbarung wird kein bestimmter Schulabschluss vorausgesetzt, auch ist keine berufliche Vorbildung für die Prüfungsteilnahme erforderlich (aber später für den Nachweis des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife, hier jedoch mehr und kürzere Möglichkeiten, z.B. Jahrespraktikum)
Prüfungsfächer mindestens 4 schriftlich, darunter nur 1 Fremdsprache, weitere mündlich 8, darunter 2 Fremdsprachen
Anerkennung des Fachabiturs in allen Ländern in allen Ländern bis auf Bayern und Sachsen (das Abitur bei Bestehen jedoch deutschlandweit!)