Lehramtsstudium mit Fachhochschulreife

Das Lehramtsstudium ist in Deutschland Universitäten und gleichgestellten Hochschulen (Pädagogischen Hochschulen) vorbehalten, sodass in den meisten Bundesländern als schulische Hochschulzugangsberechtigung die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife benötigt wird.

Aus diesem Grund gilt es beim Vorhaben, mit der Fachhochschulreife auf Lehramt zu studieren - unabhängig davon ob Grundschullehramt, Lehramt für die Haupt- und Realschulen, Gymnasien (Sekundarstufe I oder II / gymnasiale Oberstufe), Förderschulen (Sonderpädagogik) oder Berufsschullehramt -, zuerst zu schauen, welche Bundesländer ein Universitätsstudium mit der Fachhochschulreife ermöglichen. Aufgrund der unterschiedlichen Einschränkungen in der Studienberechtigung, eignen sich die nun in Frage kommenden Bundesländer unterschiedlich gut für ein Lehramtsstudium:

Brandenburg

Am meisten prädestiniert sich Brandenburg für ein Lehramtsstudium mit der Fachhochschulreife, da hier laut Landeshochschulgesetz keinerlei Einschränkungen - bezogen auf eine Fachbindung oder Abschluss – bestehen!
Das Lehramtsstudium im Land Brandenburg findet an der Universität Potsdam (Lehramt für die Primarstufe, Lehramt für die Primarstufe mit dem Schwerpunkt Inklusionspädagogik, Lehramt für Förderpädagogik, Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer), Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer)) und BTU Cottbus-Senftenberg (Lehramt Primarstufe) statt.

Niedersachsen

In Niedersachsen können abhängig von der Fachrichtung, in der die Fachhochschulreife erworben wurde (z.B. Fachrichtung der besuchten Fachoberschule oder abhängig vom berufsbezogenen, fachpraktischen Teil des Fachabiturs, wenn "separat" erworben), passende (einschlägige) Lehramtsstudiengänge an Universitäten aufgenommen werden oder auch sogar "fachfremde", wenn dies durch eine Zulassungsordnung bestimmt ist (§ 18 Absatz 3 Niedersächsisches Hochschulgesetz).

Baden-Württemberg

Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt in Baden-Württemberg an den Pädagogischen Hochschulen unmittelbar lediglich zur Aufnahme des Studiengangs Frühe Bildung und Erziehung (Elementarpädagogik) (§ 58 Absatz 2 Nr. 3 Landeshochschulgesetz). Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife oder fachgebundener Hochschulreife können jedoch zum Bachelor-Lehramtsstudium über eine erfolgreich absolvierte "Deltaprüfung" (§ 58 Absatz 2 Nr. 4 Landeshochschulgesetz) befähigt werden. Die Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg haben die Universität Mannheim mit der Durchführung der Deltaprüfung beauftragt, sodass nur die Deltaprüfung, die an der Universität Mannheim absolviert wurde, von ihnen akzeptiert wird.

Hessen

In Hessen können mit der Fachhochschulreife gestufte Studiengänge an Universitäten aufgenommen werden. Jedoch schließt zumindest derzeit das Lehramt an Grundschulen, Haupt- und Realschulen, Gymnasien sowie Förderschulen an den Universitäten mit der Staatsprüfung ab und kann daher nicht mit der Fachhochschulreife begonnen werden. Ausnahme ist das Lehramt an beruflichen Schulen, das auf das Bachelor-/Master-System umgestellt wurde und somit das Studium mit dem Fachabitur aufgenommen werden kann.

Nordrhein-Westfalen

Neben der nach § 49 Absatz 1 Hochschulgesetz NRW eingeräumten Möglichkeit, zur Verbesserung der Chancengleichheit im Zugang zum Studium an Universitäten per Rechtsverordnung zu regeln, dass und nach welchen Maßgaben die Fachhochschulreife zum Studium an Universitäten in Nordrhein-Westfalen berechtigt, kann der Zugang auch bei studiengangsbezogener besonderer fachlicher Eignung oder besonderer künstlerisch-gestalterischer Begabung und Nachweis einer den Anforderungen der Hochschule entsprechenden Allgemeinbildung in Nordrhein-Westfalen realisiert werden, wenn dies die jeweilige Prüfungsordnung des Studiengangs zulässt (§ 49 Absatz 11 Hochschulgesetz NRW).

Darüber hinaus kann über kooperative Studiengänge von Fachhochschulen mit Universitäten eine Befähigung fürs Lehramt an Berufskollegs im Bundesland erreicht werden.

Berufsschullehramt mit der Fachhochschulreife

Je nach Lage des Arbeitsmarktes sind im Berufsschullehramt manchmal auch Quer- und Seiteneinsteiger gefragt. So hat man zum Beispiel mit einem Fachstudium, etwa zum Ingenieur, derzeit gute Chancen in Berufsschulen unterzukommen. An den Hochschulen entstehen auch immer mehr Studiengänge, die für die Berufspädagogik qualifizieren.

Weiterstudium an einer Universität

Mit dem Erreichen eines bestimmten Studienabschnittes an einer Fachhochschule bzw. gleichgestellten Hochschule (z.B. nach einigen Semestern, Erreichen einer bestimmten Anzahl an ECTS-Punkten, Ende des Grundstudiums, Vorprüfung, usw.) wird in einigen deutschen Bundesländern eine der fachgebundenen Hochschulreife gleichwertige / entsprechende Hochschulzugangsberechtigung zuerkannt, sodass man anschließend zum "Weiterstudium" in einen fachlich eng verwandten (affinen) Studiengang an eine Unversität wechseln kann. Unter Umständen ist so auch der Wechsel in ein "fachnahes" Lehramtsstudium mit dem Fachabitur möglich.

Mit dem (berufsqualifizierenden) Abschluss eines in der Regel mindestens sechssemestrigen Hochschulstudiums (Regelstudienzeit) an einer Fachhochschule oder gleichgestellten Hochschule wird eine der allgemeinen Hochschulreife entsprechende Hochschulzugangsberechtigung zuerkannt, wenn das Studium zuvor aufgenommen wurde, ohne die allgemeine Hochschulreife zu besitzen (also zum Beispiel mit der Fachhochschulreife).