Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife
Die Vergabe der Fachhochschulreife setzt den Nachweis von schulischen, theoretischen Leistungen (schulischer Teil der Fachhochschulreife) und von praktischen Leistungen (berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife) voraus. Erst beide Komponenten zusammen ergeben die volle Fachhochschulreife, mit der in der Bundesrepublik Deutschland ein Hochschulstudium aufgenommen werden kann.
Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife wird und kann abhängig davon, auf welche Weise der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben bzw. welche Schulart und Bildungsgang besucht wird / wurde, auf unterschiedliche Art nachgewiesen werden:
- durch ein (Berufs-)Praktikum,
- eine Berufsausbildung,
- Berufstätigkeit / -erfahrung, oder
- Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst, Wehrdienst, Zivildienst).
Nachfolgend eine Übersicht über die einzelnen Möglichkeiten des Nachweises des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife in verschiedenen Schularten und Bildungsgängen basierend auf den zugehörigen KMK-Vereinbarungen für eine deutschlandweite Anerkennung des Fachabiturzeugnisses:
Schulart | Bildungsgang | Nachweis berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife |
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Fachoberschule | Zweijährige FOS (Vollzeit) | Fachpraxis im ersten Jahr des Bildungsganges als einschlägiges gelenktes Praktikum in Betrieben oder gleichwertigen Einrichtungen mit einem Mindestumfang von 800 Stunden |
Einjährige FOS (Vollzeit) | Durch die vorausgesetzte berufliche Vorbildung | |
Berufsfachschule | berufliche Grundbildung und FHR | einschlägiges gelenktes Praktikum in Betrieben oder gleichwertigen Einrichtungen mit einem Mindestumfang von 800 Stunden oder 2 Jahre Berufsausbildung |
Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und FHR | bei nur zweijähriger Dauer: ½ Jahr Praktikum (manchmal ist ein Teil davon bereits integriert) oder 2 Jahre Berufstätigkeit; bei mindestens dreijähriger Dauer: direkt durch den Abschluss im anerkannten Ausbildungsberuf (doppeltqualifizierender Bildungsgang) | |
Berufsausbildungsabschluss, der nur über den Besuch einer Schule erreichbar ist und FHR | bei nur zweijähriger Dauer: ½ Jahr Praktikum (manchmal ist ein Teil davon bereits integriert) oder 2 Jahre Berufstätigkeit; bei mindestens dreijähriger Dauer: direkt durch den Berufsausbildungsabschluss (doppeltqualifizierender Bildungsgang) | |
Berufskolleg (BK) Baden-Württemberg | zweijähriges Berufskolleg | über ein im Anschluss ans BK einschlägiges halbjähriges Praktikum, eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit oder eine Berufsausbildung (Quelle) |
dreijähriges Berufskolleg | Ausreichende fachpraktische Ausbildung im Bildungsgang | |
BKFH | Durch die vorausgesetzte berufliche Vorbildung | |
Berufsschule | Mindestens dreijähriger doppeltqualifizierender Bildungsgang (duale Berufsausbildung) | Durch den Berufsabschluss |
Berufsoberschule | Einjährig Vollzeit (nur wo FHR-Prüfung möglich) | Durch die vorausgesetzte berufliche Vorbildung |
Fachschule/Fachakademie | Verschieden | Durch die vorausgesetzte berufliche Vorbildung / mit Abschluss der Fachschule bzw. Fachakademie |
Gymnasiale Oberstufe in verschiedenen Schularten: Gymnasium, Schularten mit drei Bildungsgängen, Berufliches Gymnasium; Abendgymnasium, Kolleg | Mindestens Besuch von zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase bei Vorliegen bestimmter Bedingungen (schulischer Teil der Fachhochschulreife) |
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externe gymnasiale Abiturprüfung, Waldorfschule | Bei Nichtbestehen der Prüfung zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife nach Entscheidung der Länder bei Vorliegen bestimmter Bedingungen (schulischer Teil der Fachhochschulreife) | |
Externe Fachabiturprüfung | Verschieden | Durch die vorausgesetzte berufliche Vorbildung |
Telekolleg | ca. 20 Monate | Durch die vorausgesetzte berufliche Vorbildung |
VIBOS | Zweijähriger Lehrgang VIBOS Interner Bereich | Durch die vorausgesetzte berufliche Vorbildung |