Fachhochschulreife am Oberstufenzentrum

In den Berliner und Brandenburger Oberstufenzentren, kurz OSZ, werden unter einem Dach verschiedene Bildungsgänge eines Berufsfeldes zusammengefasst angeboten:

  • Berufsvorbereitung: Bildungsgänge oder Maßnahmen zur beruflichen Vorbereitung für alle Jugendlichen, unabhängig davon, ob sie bisher schon den mittleren Schulabschluss oder gar keinen Schulabschluss erworben haben.
  • Berufsausbildung: Theoretischer Teil der Dualen Berufsausbildung (Berufsschule); vollzeitschulische Berufsausbildung (Berufsfachschule); doppeltqualifizierende Bildungsgänge (Berufsabitur/Duales Abitur; Ausbildung + Abitur: Berufliches Gymnasium; Ausbildung + Fachhochschulreife: Berufsfachschule, Berufsschule); berufliche Erstausbildung an einigen Fachschulen
  • Studienbefähigende Bildungsgänge: Allgemeine Hochschulreife (Berufliches Gymnasium); Fachgebundene oder Allgemeine Hochschulreife (Berufsoberschule und Fachoberschule 13 in Berlin); Fachhochschulreife (Fachoberschule, Berufsfachschule, Berufsschule, Berufliches Gymnasium, Fachschule)
  • Berufliche Weiterbildung an der Fachschule (zum Beispiel: Staatlich geprüfte/r Techniker/in, Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in)

Fachhochschulreife am OSZ in Berlin und Brandenburg

Fachoberschule

Die Fachoberschule an den Oberstufenzentren in Berlin und Brandenburg bietet eine Reihe von Vollzeit- und Teilzeitbildungsgängen an, um die allgemeine Fachhochschulreife zu erwerben:

  • Die Fachoberschule im Praktikantenmodell (als FOS 2 bezeichnet) umfasst zwei Schuljahre und beinhaltet ein Praktikum im Umfang von mindestens 800 Zeitstunden. Voraussetzung neben des Nachweises einer entsprechenden Praktikantenstelle bei Lehrgangs-/Schuljahresbeginn ist die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe oder der mittlere Schulabschluss, wobei die Notensumme der Jahrgangsnoten in den Fächern Mathematik, Deutsch und 1. Fremdsprache (in der Regel Englisch) auf dem Zeugnis, mit dem der mittlere Schulabschluss nachgewiesen wird, 10 nicht überschreiten darf (in Brandenburg gibt es diese Notenqualifikation nicht). Zum Schuljahresbeginn (Stichtag 1. August eines Jahres) darf man zudem noch nicht 21 Jahre alt sein (Ausnahmefälle ausgenommen).
  • Bewerberinnen und Bewerber mit einem mittlerem Schulabschluss und einschlägiger beruflicher Vorbildung* können einen einjährigen Vollzeitbildungsgang an der Fachoberschule besuchen.
  • Für Inhaber der (erweiterten) Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss) und einer einschlägigen beruflichen Vorbildung* gibt es einen zweijährigen Vollzeitbildungsgang zum Erwerb des Fachabiturs an der FOS (nur in Berlin, nicht in Brandenburg).
  • Bildungsgänge in Teilzeitform können an der Fachoberschule in Berlin für Bewerberinnen und Bewerber mit (erweiterter) Berufsbildungsreife oder mittlerem Schulabschluss, die in einer Berufsausbildung stehen, eingerichtet werden. Der Bildungsgang gliedert sich in zwei Abschnitte. Abschnitt I dauert zwei Jahrgangsstufen. Abschnitt II setzt den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung voraus und dauert für Inhaber der (erweiterten) Berufsbildungsreife eine Jahrgangsstufe, für solche mit mittlerem Schulabschluss ein Halbjahr.
  • Für Erwachsene können an der Fachoberschule zweijährige Bildungsgänge zum nachträglichen Erwerb der Fachhochschulreife angeboten werden. Die Aufnahme setzt den mittleren Schulabschluss und eine einschlägige berufliche Vorbildung* voraus. Der Unterricht wird in der Regel in Abendlehrgängen erteilt.

*Als berufliche Vorbildung gelten eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit.

Berufsoberschule

In Berlin (in Brandenburg gibt es keine Berufsoberschule) können Schülerinnen und Schüler der Berufsoberschule freiwillig an der Abschlussprüfung einer Fachoberschule ihrer Fachrichtung teilnehmen. Zur Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife wird zugelassen, wer die erste Jahrgangsstufe eines Bildungsganges in Vollzeitform oder die zweite Jahrgangsstufe eines Bildungsganges in Teilzeitform besucht. Es gelten die Prüfungsbestimmungen der Fachoberschule.

Berufsfachschule

In Bildungsgängen an Berufsfachschulen in Berlin, die den mittleren Schulabschluss voraussetzen und mindestens drei Jahre dauern, kann neben dem Berufsabschluss die Fachhochschulreife erworben werden, wenn der Bildungsgang in seinen Inhalten und Leistungsanforderungen den Anforderungen der Fachoberschule entspricht (doppelt qualifizierender Bildungsgang).
Wer an einer Berufsfachschule mit Kammerprüfung einen doppelt qualifizierenden Bildungsgang besucht, muss dazu am Ende des Bildungsganges auf Antrag an einer Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife mit Erfolg teilnehmen. Ansonsten (z.B. bei Assistentenausbildungen nach Landesrecht) wird zusammen mit der Berufsqualifikation die Fachhochschulreife erworben, wenn die Abschlussprüfung eines doppelt qualifizierenden Bildungsgangs bestanden und dabei in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache und Mathematik mindestens die Endnote "ausreichend" erreicht wurde.

In Brandenburg kann am Zusatzangebot zum Erwerb der Fachhochschulreife (in Form von Zusatzkursen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik) teilnehmen, wer sich in einer zweijährigen Berufsausbildung nach Landesrecht befindet, die den mittleren Schulabschluss voraussetzt. Der Erwerb der Fachhochschulreife setzt den erfolgreichen Abschluss dieser Berufsausbildung sowie den Nachweis eines im Anschluss an diese Berufsausbildung absolvierten halbjährigen einschlägigen Praktikums im Umfang von mindestens 800 Stunden oder einer anschließenden zweijährigen Berufstätigkeit oder einer weiteren abgeschlossenen Berufsausbildung voraus.

Berufsschule

Für Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens drei Jahren in Berlin, die bei Eintritt in die Berufsausbildung den mittleren Schulabschluss besitzen, können an der Berufsschule doppelt qualifizierende Bildungsgänge zum Erwerb der Fachhochschulreife angeboten werden. Der Unterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife kann als Zusatzunterricht angeboten oder in den Unterricht für den jeweiligen Ausbildungsberuf integriert werden.

Wer sich in Brandenburg in einer Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung von mindestens dreijähriger Regelausbildungsdauer befindet und vor Eintritt in die Ausbildung den mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss erworben hat, kann an einem Zusatzangebot in Form von Zusatzkursen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik teilnehmen, um die Fachhochschulreife zu erwerben, wobei der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung vorausgesetzt wird.

Berufliches Gymnasium

Wer das Berufliche Gymnasium, die dreijährige gymnasiale Oberstufe an einem Oberstufenzentrum, vor Abschluss des Bildungsganges verlässt oder die Abiturprüfung endgültig nicht bestanden hat, kann den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben, wenn in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind. Der Antrag auf Feststellung des Erwerbs der Fachhochschulreife (schulischer Teil) kann frühestens nach dem Besuch von zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase gestellt werden. Für die "volle" Fachhochschulreife ist noch der Nachweis über den berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife zu erbringen.

Fachschule

Im Rahmen der Ausbildung an der Fachschule ist zusätzlich der Erwerb der Fachhochschulreife möglich. Dazu ist in Berlin Zusatzunterricht (an der Fachoberschule) zu besuchen und sowohl die Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife als auch die Fachschulabschlussprüfung zu bestehen. Schülerinnen und Schüler der Fachschule in Brandenburg erwerben die Fachhochschulreife hingegen direkt mit dem Abschlusszeugnis, wenn mindestens ausreichende Leistungen in den Fächern und Lernfeldern des Pflichtunterrichts, des Wahlbereichs und im Fach der schriftlichen Prüfung (je nach Bildungsgang Deutsch/Kommunikation oder Mathematik) erreicht wurden.