Berufsmatura, Fachmatura und Berufsreifeprüfung

Die Berufsmatura bzw. Berufsmaturität (kurz: BM) ist das Schweizerische und Liechtensteinische Pendant zur deutschen fachgebundenen Fachhochschulreife. Zudem gibt es in der Schweiz auch noch die Fachmatura bzw. Fachmaturität (kurz: FM).

In Österreich ermöglicht die Berufsreifeprüfung (kurz: BRP) den direkten, prüfungsfreien Zutritt zu den Universitäten (nicht jedoch in Deutschland!), die Studienberechtigungsprüfung (kurz: SBP) hingegen den fachgebundenen Zugang zu den Hochschulen.

Berufsmatura in der Schweiz / Liechtenstein

Die Berufsmaturität ergänzt die berufliche Grundbildung mit einer erweiterten Allgemeinbildung. Sie ermöglicht in der Schweiz je nach Berufsmaturitätsausrichtung den Zugang zu spezifischen Studiengebieten einer Fachhochschule (FH) und ist daher mit der deutschen fachgebundenen Fachhochschulreife vergleichbar. Die Liechtensteinische Berufsmatura berechtigt zum Studium an allen Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten in Liechtenstein sowie an allen Fachhochschulen in der Schweiz.

Die Berufsmatura kann auf verschiedenen Wegen erlangt bzw. nachgeholt werden:

  • durch den Besuch des Berufsmaturitätsunterrichts in einem anerkannten Bildungsgang mit Berufsmaturitätsprüfung
    1. während einer beruflichen Grundbildung, d.h. parallel zur Berfslehre, an einer Berufsfachschule, an einer Handelsmittelschule oder in einer Lehrwerkstätte (BM1);
    2. nach einer abgeschlossenen beruflichen Grundbildung als Vollzeitangebot (zwei Semester) oder berufsbegleitend als Teilzeitangebot (drei bis fünf Semester) (BM2).
  • schulunabhängig durch direktes Ablegen der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfung (EBMP) nach einer abgeschlossenen beruflichen Grundbildung nach individueller Vorbereitung. Diese Prüfungen finden einmal pro Jahr (Juli/August) statt. Für die Zulassung ist ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) erforderlich.

Ausrichtungen der Berufsmaturität

Bei der Berufsmaturität gibt es folgende fünf Ausrichtungen:

  • Technik, Architektur und Life Sciences
  • Natur, Landschaft und Lebensmittel
  • Wirtschaft und Dienstleistungen (mit den beiden Typen "Wirtschaft" und "Dienstleistungen")
  • Gestaltung und Kunst
  • Gesundheit und Soziales

Bei der lehrbegleitenden Berufsmatura (BM1) bestimmt der gewählte Lehrberuf die Wahl der Ausrichtung. Bei einigen Berufen, insbesondere gewerblichen und handwerklichen Berufen, besteht eine gewisse Wahlmöglichkeit. Das persönliche Interesse und die gewünschte Studienrichtung an der Fachhochschule beeinflussen dabei die Wahl der BM-Ausrichtung.
Bei der Berufsmatura nach der Lehre (berufsbegleitend und Vollzeit) ist die Wahl der Ausrichtung grundsätzlich frei. Persönliche Interessen und insbesondere die bevorzugte Fachhochschulrichtung geben den Ausschlag für die Wahl der BM-Ausrichtung.

Der Berufsmaturitätsunterricht - mindestens 1.440 Lektionen (1.800 Lernstunden) - umfasst für alle Ausrichtungen die drei Bereiche Grundlagenbereich, Schwerpunktbereich und Ergänzungsbereich. Für interdisziplinäres Arbeiten sind 10 % der Lektionen bzw. der Lernstunden vorgesehen.

Weitere Informationen zur Schweizer Berufsmaturität gibt es u.a. auf berufsmaturitaet.ch, berufsberatung.ch und beim SBFI, zur Liechtensteiner Berufsmatura auf aha.li.

Anerkennung der Berufsmaturität in Deutschland

In Deutschland besteht laut anabin für Inhaber der Schweizer Berufsmaturität in der Ausrichtung "Technik, Architektur und Life Sciences" ein direkter Zugang zu Fachhochschulen sowie gleichgestellten Hochschulen für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer. Bei allen anderen Ausrichtungen besteht ein direkter Zugang zu Fachhochschulen sowie gleichgestellten Hochschulen für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer bei Nachweis von mindestens einem erfolgreichen Studienjahr (oder alternativ Feststellungsprüfung/Studienkolleg für den der bisherigen Ausbildung entsprechenden Schwerpunktkurs, nur zu Fachhochschulen).

Das Liechtensteiner Berufsmaturitätszeugnis ermöglicht in Deutschland den direkten Zugang zu Fachhochschulen und gleichgestellten Hochschulen für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer bei Nachweis von mindestens einem erfolgreichen Studienjahr oder alternativ zur Feststellungsprüfung/Studienkolleg (für alle Schwerpunktkurse, nur zu Fachhochschulen).

Fachmatura in der Schweiz

Im Anschluss an die Fachmittelschulausbildung in der Schweiz kann in einem zusätzlichen Ausbildungsjahr die Fachmaturität durch ein schweizerisch anerkanntes Fachmaturitätszeugnis erworben werden. Dieses ermöglicht in der Schweiz den Zugang zu bestimmten Fachhochschulstudiengängen und zu bestimmten Studiengängen an Pädagogischen Hochschulen, je nach und abhängig vom gewählten Berufsfeld.

Anerkennung der Fachmaturität in Deutschland

Laut anabin berechtigt das Zeugnis über die Schweizerische Fachmaturität zum direkten Zugang zu deutschen Fachhochschulen sowie gleichgestellten Hochschulen für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer bei Nachweis von mindestens einem erfolgreichen Studienjahr an einer anerkannten schweizerischen Fachhochschule. Zudem kann in Deutschland die Feststellungsprüfung bzw. das Studienkolleg (nur zu Fachhochschulen) für den der bisherigen Ausbildung entsprechenden Schwerpunktkurs abgelegt bzw. besucht werden.

Von der Berufsmatura zur Matura in der Schweiz

Wer zusätzlich zum eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnis oder Fachmaturitätszeugnis die Passerellen-Ergänzungsprüfung bestanden hat, kann sich an einer schweizerischen universitären Hochschule (UH) oder Pädagogischen Hochschule (PH) immatrikulieren (im Ausland ist die Passerelle zum Teil nicht anerkannt!). Die Passerellenprüfung kann entweder im Selbstudium oder mit einem Passerellenkurs vorbereitet werden.
Ebenso kann man aber auch nach der Berufmatura die gymnasiale Matura nachholen. Das dauert ca. 4-5 Semester, also etwa zwei bis zweieinhalb Jahre. Im Gegensatz zur Passerelle ist die Matura auch im Ausland anerkannt und berechtigt auch dort zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.

Berufsreifeprüfung (BRP) in Österreich

Die Berufsreifeprüfung (kurz: BRP) ist in Österreich eine von mehreren Möglichkeiten, um eine vollwertige Matura (österreichisches Äquivalent zum deutschen Abitur) zu erwerben. Sie ist ein Angebot des Zweiten Bildungswegs und dauert je nach Vorbildung ein bis zwei Jahre. Das Modell "Berufsmatura - Lehre mit Berufsreifeprüfung" - (eine Kombination von Lehre und BRP) ermöglicht Lehrlingen die Vorbereitung auf die BRP begleitend zur Lehre.

Das Absolvieren einer Berufsreifeprüfung eröffnet in Österreich einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, (Pädagogischen) Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien sowie Kollegs. Ein Studienwechsel ist jederzeit möglich und ermöglicht die Einstufung in den gehobenen Dienst im Bundesdienst.

Voraussetzung für die Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist der Nachweis über das erfolgreiche Ablegen bzw. Absolvieren einer der in § 1 Abs. 1 Berufsreifeprüfungsgesetz genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen (z.B. Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz, mindestens dreijährige mittlere Schule, Meisterprüfung nach der Gewerbeordnung 1994, ...).

Bevor (Teil-)Prüfungen absolviert werden können, ist ein Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule einzubringen.

Prüfungen

Die Berufsreifeprüfung besteht in Österreich aus vier Teilprüfungen: Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache und Fachbereichsprüfung. Bei der letzten Teilprüfung gibt es ein Mindestalter von 19 Jahren, die anderen Teilprüfungen können schon vor Abschluss der Ausbildung absolviert werden. Bereits erworbene (berufliche) Abschlüsse oder Zertifikate (z.B. Sprachzertifikate, Befähigungsprüfungen oder Teilprüfungen der Matura) können als Teilprüfungen angerechnet werden. Das Tempo für das Ablegen / Absolvieren der Teilprüfungen legen die Teilnehmer selbst fest.

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung kann im Selbststudium, im Fernstudium oder im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen (Erwachsenenbildungsinstitutionen, Schulen für Berufstätige, Schulen im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit) erfolgen. Wenn Vorbereitungslehrgänge an anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung besucht werden, können bis zu drei Teilprüfungen dort abgelegt werden. Anerkannt sind Berufsförderungsinstitute (BFI), Volkshochschulen, das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI). Eine Prüfung muss jedenfalls an einer höheren Schule im Rahmen einer Externistenprüfung abgelegt werden. Dies gilt nur, sofern auch die Kurse vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung als gleichwertig anerkannt wurden. Bei allen anderen - auch privaten - Anbietern muss die Prüfung komplett mit allen Teilprüfungen vor der schulischen Prüfungskommission abgelegt werden. Dasselbe gilt bei einer Prüfungsvorbereitung im Selbststudium.

Anerkennung des österreichischen Berufsreifeprüfungszeugnis in Deutschland

Das österreichische Berufsreifeprüfungszeugnis berechtigt laut anabin in Deutschland zum direkten Zugang zu allen Hochschulen für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer bei Nachweis von mindestens einem erfolgreichen Studienjahr (zwei erfolgreiche Semester).

Mehr zur Berufsmatura in Österreich auf oesterreich.gv.at und erwachsenenbildung.at.

Studienberechtigungsprüfung (SBP) in Österreich

Die Studienberechtigungsprüfung (SBP) vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für ein Studium an österreichischen Universitäten, Fachhochschulen (FHs), Pädagogischen Hochschulen (PHs) und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Ausbildungsform (bei Kollegs) bzw. Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen), für die sie abgelegt wird, wodurch ein möglicher späterer Studienwechsel eingeschränkt ist. Eine Berufsberechtigung besteht nach Abschluss nicht, das heißt, die Studienberechtigungsprüfung verschafft zumeist keine unmittelbaren beruflichen Aufstiegschancen.

Für das Ablegen einer Studienberechtigungsprüfung benötigt man eine Zulassung (in der Regel durch die aufnehmende Studieneinrichtung), für die folgendes vorausgesetzt wird:

  • Mindestalter: 20 Jahre bei Studienberechtigungsprüfungen für Studien an Unis, FHs oder PHs bzw. 22 Jahre für Ausbildungen an Kollegs
  • Einschlägige, d.h. studienbezogene Vorbildung: diese kann beruflich oder auch außerberuflich erworben worden sein. Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt. Details sollten daher mit der künftigen Schule/Uni/FH/PH abgeklärt werden.

Für Studien an Universitäten, FHs und PHs gibt es auch Auflagen zur Staatsbürgerschaft.

Anerkennung des österreichischen Studienberechtigungszeugnis in Deutschland

In Deutschland besteht mit dem österreichischen Studienberechtigungszeugnis laut anabin ein direkter Zugang zu allen Hochschulen für die im Zeugnis angegebenen Fachrichtungen.

Mehr zur Studienberechtigungsprüfung in Österreich auf erwachsenenbildung.at.