Am Kolleg das Fachabitur nachholen

Das Kolleg mit der offiziellen Zusatzbezeichnung "Institut zur Erlangung der Hochschulreife" ist eine Einrichtung des Zweiten Bildungswegs zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife in einem geschlossenen Bildungsgang von drei Schuljahren (Regelfall). Studierende des Kollegs können frühestens nach dem Besuch von zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase in allen Bundesländern bis auf Bayern und Sachsen den Antrag auf Feststellung des Erwerbs der Fachhochschulreife (schulischer Teil) stellen, wenn sie die Schule ohne Abitur verlassen.

Die Zeit bis zum Fachabitur kann unter Umständen sogar auf ein Jahr verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber aufgrund ihres Kenntnisstandes in der Lage ist, direkt im dritten Schulhalbjahr erfolgreich mitzuarbeiten. Dies kann zum Beispiel bei jemanden angenommen werden, der bereits früher schon einmal in die Qualifikationsphase versetzt wurde (zum Beispiel in der gymnasialen Oberstufe an einem allgemein bildenden Gymnasium).

Der Unterricht am Kolleg findet - anders als am Abendgymnasium - tagsüber statt. Eine gleichzeitige (Vollzeit-)Berufstätigkeit ist deshalb nicht erwünscht. Die Lehrgangsteilnehmer können aber von Anfang an nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) elternunabhängig unterstützt werden.

Aufnahmevoraussetzungen am Kolleg

Voraussetzungen für die Aufnahme am Kolleg sind eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit (anerkannt bzw. berücksichtigt werden auch Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, des Entwicklungsdienstes, des Freiwilligen sozialen und ökologischen Jahres, die Führung eines Familienhaushalts sowie durch Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesene Arbeitslosigkeit), der mittlere Schulabschluss sowie mindestens das Erreichen des 19. Lebensjahres im Schuljahr der Anmeldung (sprich ein Mindestalter von 18 Jahren).

Aufnahme ohne mittleren Schulabschluss

Bewerber, die den Mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss nicht nachweisen können, müssen eine Eignungsprüfung oder einen Vorkurs von mindestens halbjähriger Dauer besuchen (zur Auffrischung der Grundkenntnisse). Nach der Eignungsprüfung oder dem Vorkurs geht es direkt in die Einführungsphase des Kollegs.

Erwerb der Fachhochschulreife am Kolleg

Die Fachhochschulreife (schulischer Teil) wird nach Entscheidung der Länder am Kolleg zuerkannt, wenn in je zwei unmittelbar aufeinander folgenden Schulhalbjahren bestimmte Leistungen erreicht wurden.

Da die volle Fachhochschulreife neben dem theoretischen (schulischen) Teil auch den berufsbezogenen, fachpraktischen Teil erfordert, muss auch letzterer nachgewiesen werden, damit man schlussendlich studieren kann. Gemäß Ziffer 12.4 der KMK-Oberstufenvereinbarung geht das entweder über

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht,
  • ein einjähriges gelenktes Praktikum, wobei einem Praktikum die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht gleichgestellt ist, oder
  • ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Zivildienst oder den Bundesfreiwilligendienst. Abgeleistete Dienste von unter einem Jahr Dauer können auf die Dauer eines gelenkten Praktikums angerechnet werden.

Mehr Infos zum Kolleg, zur Fächerwahl und zum Ablauf gibt es auch auf www.abi-nachholen.de.