Fachhochschulreife an der Fachoberschule

Die Fachoberschule vermittelt als berufliche Schule in einem ein- oder zweijährigen Vollzeitbildungsgang allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse sowie Fähigkeiten und führt zur allgemeinen Fachhochschulreife (Fachabitur).

Unabhängig von der gewählten bzw. bestimmten Fachrichtung berechtigt die mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachoberschule erworbene Fachhochschulreife zum Studium an Fachhochschulen und gleichgestellten Hochschulen in sämtlichen Studiengängen. Das heißt, wer beispielsweise an einer Fachoberschule in der Fachrichtung Technik die Fachhochschulreife erworben hat, kann später an einer deutschen Fachhochschule auch Betriebswirtschaft studieren.

Einige deutsche Bundesländer, darunter Bayern, Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen, haben an der Fachoberschule eine zusätzliche 13. Klassenstufe zum Erwerb der fachgebundenen oder in Verbindung mit ausreichenden Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache sogar der allgemeinen Hochschulreife eingerichtet. Weitere Einzelheiten dazu auf auf abi-nachholen.de.

Die Fachoberschule gliedert sich in folgende Fachrichtungen, innerhalb derer wiederum Schwerpunkte gebildet werden können:

  • Wirtschaft und Verwaltung
  • Technik
  • Gesundheit und Soziales
  • Gestaltung
  • Ernährung und Hauswirtschaft
  • Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie.

Bis auf Baden-Württemberg gibt es die Fachoberschule in allen deutschen Bundesländern. In Baden-Württemberg existiert dafür das Berufskolleg als eigene Schulart. In einigen Ländern ist die Fachoberschule einer von mehreren Bildungsgängen einer größeren "Organisationsform", wie z.B. dem Oberstufenzentrum in Berlin-Brandenburg, dem Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen oder der Beruflichen Oberschule in Bayern.

Aufnahmevoraussetzungen

Aufnahmevoraussetzung für die Klassenstufe 11 der Fachoberschule ist der mittlere Schulabschluss ("mittlere Reife", Realschulabschluss und vergleichbares).

Bewerber, die über einen mittleren Schulabschluss und eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung oder hinreichende einschlägige Berufserfahrung verfügen, können die Fachoberschule bundeslandabhängig auf ein Vollzeitjahr bis zum Fachabitur verkürzen, indem dort direkt in die 12. Klassenstufe eingestiegen werden kann. Diese einjährige Form der Fachoberschule (FOS 12) gibt es in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg*, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern*, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein* und Thüringen. Die eben mit einem Sternchen versehenen Bundesländer haben die Fachoberschule im übrigen generell nur mit einem einjährigen Bildungsgang eingerichtet und erfordern bei Eintritt in die FOS damit in jedem Fall eine ausreichende berufliche Qualifikation.

Organisationsform, Struktur, Umfang und Abschlussprüfung

Die Ausbildung an der Fachoberschule setzt sich aus Unterricht und Fachpraxis zusammen. Letztere findet in der Klassenstufe 11 als einschlägiges gelenktes Praktikum in Betrieben oder gleichwertigen Einrichtungen mit einem Mindestumfang von 800 Stunden statt.

Im darauffolgenden Schuljahr, die 12. Klassenstufe kann auch in Teilzeit mit entsprechender längerer Dauer geführt werden, findet der Unterricht, anders als in der Oberstufe am Gymnasium (dort in Kursen/Tutorien), im Klassenverband statt. Die Länder können die Klassenstufe 12 (und gegebenenfalls auch die Klassenstufe 13, wenn eingerichtet) in der Berufsoberschule führen.

Der Unterricht an der Fachoberschule findet in den Fächern

  • Deutsch,
  • Pflichtfremdsprache,
  • Mathematik,
  • Naturwissenschaft,
  • Wirtschaft und Gesellschaft sowie in
  • fachrichtungsbezogenen Fächern

statt.

Die schriftliche Abschlussprüfung nach der 12. Klassenstufe wird in den vier Fächern Deutsch, Pflichtfremdsprache, Mathematik und einem fachrichtungsbezogenen Fach abgelegt. Im fachrichtungsbezogenen Fach kann die schriftliche Prüfung durch eine Facharbeit mit einem Kolloquium ersetzt werden. In der Fachrichtung Gestaltung kann anstelle der schriftlichen Prüfung im fachrichtungsbezogenen Fach eine praktische Prüfung durchgeführt werden. Mündliche Prüfungen können nach den Bestimmungen der Länder durchgeführt werden, sind gemäß der KMK-Rahmenvereinbarung jedoch nur bei Nichtschülerprüfungen verpflichtend.

Gültigkeitsbereich der Fachhochschulreife

Abschlusszeugnisse der Fachhochschulreife von Fachoberschulen, die der KMK-Rahmenvereinbarung entsprechen, werden deutschlandweit anerkannt und enthalten dann folgenden Vermerk:

"Entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ... - berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen."