Fachhochschulreife an der Privatschule

Schulen in freier Trägerschaft, sie werden auch Privatschulen genannt, unterteilen sich in Ersatzschulen, die Bildungsgänge oder Abschlüsse anbieten, die so oder vergleichbar auch an Schulen in öffentlicher Trägerschaft angeboten werden oder zumindest vorgesehen sind (und an denen man der Schulpflicht genügen kann), sowie Ergänzungsschulen, die das vorhandene Bildungsangebot im öffentlichen Schulwesen ergänzen. Privatschulen, die keine staatlich anerkannten Ersatzschulen sind, bereiten ihre Schüler in der Regel auf staatliche Externenprüfungen vor, wenn sie auf den Erwerb bestimmter Schulabschlüsse – wie der Fachhochschulreife (Fachabitur) - ausgerichtet sind.

Nach Artikel 7 Absatz 4 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bedürfen nur Ersatzschulen einer staatlichen Genehmigung, der Betrieb einer Ergänzungsschule ist bei der zuständigen Stelle (in der Regel die Schulaufsichtsbehörde) lediglich anzeigepflichtig.

Freie Unterrichtseinrichtungen sind keine Schulen, sondern Bildungseinrichtungen, die nicht den gesetzlich fixierten Schulbegriff erfüllen. Ihre Einrichtung ist in Deutschland durch Landesgesetze geregelt. Dazu zählen zum Beispiel Sprachschulen, Nachhilfe-Institute und Fernschulen - sie gehören nur im weiteren Sinne zum Privatschulbereich.

Privatschulen gibt es im allgemeinbildenden Bereich (z.B. Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, usw.) und im Bereich der beruflichen / berufsbildenden Schulen (z.B. Berufsfachschulen, Fachoberschulen, berufliche Gymnasien, usw.).

Träger einer privaten Schule können sowohl kirchliche Organisationen, Sozialwerke, Vereine, Personengesellschaften als auch Privatpersonen sein.

Zahlen zum privaten Schulwesen in Deutschland

Laut Statistischem Bundesamt gab es zum Schuljahr 2018/19 5.811 allgemeinbildende und berufliche Privatschulen (Ersatzschulen) in Deutschland, im Schuljahr 1992/93 waren es lediglich 3.232. Bezogen auf die Gesamtzahl der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen waren 14,1 % der Schulen in freier Trägerschaft. Der Anteil der Privatschulen bei den berufsbildenden Schulen war dabei besonders hoch (25,1 %, allgemeinbildend nur 11,2 %).

Jeder 11. Schüler besuchte im Schuljahr 2018/19 eine Privatschule (rund eine Million), wobei es je nach Bundesland weiterhin große Unterschiede gab (bspw. in Schleswig-Holstein 4,4 % Privatschüler-Anteil, in Sachsen hingegen 14,7 %!).

Abgänger / Absolventen an Privatschulen mit Fachhochschulreife

Interessant sind insbesondere die Zahlen der Abgänger und Absolventen privater beruflicher Schulen mit der Fachhochschulreife. Hier wurden im Jahr 2018 15.201 Zeugnisse der Fachhochschulreife erteilt (schulischer Teil zusätzlich 2.106), was einem Anteil von 16,4 % an allen FHR-Zeugnissen an beruflichen Schulen (öffentliche und private Schulen) entspricht. Die meisten wurden an Fachoberschulen (5.280), gefolgt von Fachschulen (4.692) und Berufsfachschulen (4.128) erworben.

An allgemein bildenden Privatschulen erhielten 2018 372 Schüler das Fachabiturzeugnis und 2.016 den schulischen Teil der Fachhochschulreife.

Staatlich anerkannte Ersatzschulen

Bei staatlich anerkannten Ersatzschulen sind die Aufnahmevoraussetzungen mit denen ihrer öffentlichen Pendants identisch und die Fachhochschulreifeprüfung wird am Ende im ganz normalen regulären Schulbetrieb abgenommen. Eine Ersatzschule kann eigene Lehr- und Erziehungsmethoden entwickeln, die von denen an öffentlichen Schulen abweichen (jedoch gleichwertig sind).

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Privatschulen, die keine staatlich anerkannte Ersatzschulen sind

Im Gegensatz zu staatlich anerkannten Ersatzschulen können andere Privatschulen (genehmigte, aber nicht staatlich anerkannte Ersatzschulen sowie Ergänzungsschulen) und freie Unterrichtseinrichtungen die Fachhochschulreifeprüfung nicht im regulären Schulbetrieb abnehmen. Sie müssen ihre Schülerinnen und Schüler auf die staatliche Externenprüfung vorbereiten, wenn sie den Erwerb eines Schulabschlusses ermöglichen möchten.

Für die Zulassung zur Nichtschülerprüfung gelten entsprechend die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. In der Regel sind ein mittlerer Schulabschluss und eine ausreichende berufliche Vorbildung (zum Beispiel in Form einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder mehrjähriger Berufserfahrung) nachzuweisen.

> An dieser Stelle werden wir private Bildungseinrichtungen vorstellen, die gezielt auf die staatliche Nichtschülerprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife vorbereiten. Wenn Sie eine solche Einrichtung betreiben und diese auf fachabitur-nachholen.de erwähnt haben möchten, melden Sie sich einfach hier.

Finanzierung und Schulgeld

Privatschulen finanzieren sich grundsätzlich über einen staatlichen Finanzausgleich und dem Schulgeld der Schüler bzw. Eltern. Allerdings erhalten nur Ersatzschulen einen Finanzausgleich vom Staat. In manchen Bundesländern dürfen sie dafür kein Schulgeld erheben. Stattdessen zahlen die Eltern normalerweise einen freiwilligen Beitrag an einen Förderverein. Ergänzungsschulen und freie Unterrichtseinrichtungen werden nicht gefördert, sie finanzieren sich in der Regel ausschließlich über Schulgeld bzw. Kursgebühren.

Das Schulgeld darf nicht zu hoch bemessen sein, denn das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verlangt in Artikel 7 Absatz 4 von den Privatschulen, dass "eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird" (Sonderungsverbot). So bemisst sich das Schulgeld an den Einkommensverhältnissen der Eltern. Zusätzlich bieten Privatschulen Schulgeldstaffelungen und Geschwisterrabatte an. Je nachdem, wer Träger einer Schule ist, wie hoch die öffentlichen Zuschüsse oder Spenden ausfallen, kann das Schulgeld erheblich variieren.

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