Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe

Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann in den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (NEUE APO-GOSt), Saarland, Sachsen-Anhalt (2), Hessen alte VOGO/BG (NEUE OAVO), Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein und neuerdings auch Thüringen (auf Antrag) mit erfolgreichem Besuch des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase einer gymnasialen Oberstufe (bspw. Gymnasium, berufliches Gymnasium / Fachgymnasium, Gesamtschule, aber auch Abendgymnasium, Kolleg und weitere allgemeinbildende Schulen der SEK II mit Oberstufe) erworben werden. Somit verfügen Schüler, die bereits ein Jahr vor dem Abitur das Gymnasium verlassen bzw. die Abiturprüfung nicht bestehen (vgl. Abirechner), u.U. über einen höheren Schulabschluss (korrekt genommen nur dem schulischen Teil), der Fachhochschulreife. Über den Erwerb des schulischen Teils der FH-Reife in der gymnasialen Oberstufe informiert auch die Kultusministerkonferenz.

Der fachpraktische berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife kann in der Regel entweder durch eine abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung absolviert werden oder durch ein einjähriges, gelenktes, Praktikum. Hier gilt es aber zu beachten, dass sich der Nachweis der für ein Fachhochschulstudium notwendigen fachpraktischen Vorbildung nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen richtet. Aus diesem Grund wird per se erstmal nur der schulische Teil der FHR unter Einhaltung der Bedingungen der KMK Oberstufenvereinbarung (Ziffer 12) zwischen den Ländern anerkannt.

Nach dem Erwerb des schulischen Teils und der Absolvierung des fachpraktischen, berufsbezogenen Teils wird die volle Fachhochschulreife zuerkannt. Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist eine Behördenstelle zuständig. Anschließend ist ein Studium an Fachhochschulen möglich; in Hessen auch ein Studium eines gestuften Studienganges an einer Universität (Bachelor-Abschluss). Einzige Ausnahme in Hessen ist die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main, dort gilt die Fachhochschulreife entgegen des Hessischen Hochschulgesetzes nicht als Zulassungsvoraussetzung, sondern nur das Abitur (Link zu einem entsprechenden Spiegel-Artikel).

Aufgepasst: In Bayern und Sachsen besteht keine Möglichkeit, den schulischen Teil der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe zu erwerben! Dementsprechend wird eine auf diesem Weg erlangte Fachhochschulreife aus einem anderen Bundesland dort auch nicht anerkannt und berechtigt somit nicht zum Studium an deren Fachhochschulen!

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