Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe

Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann in den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (2), Saarland, Sachsen-Anhalt (2), Hessen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Berlin und Schleswig-Holstein mit erfolgreichem Besuch des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase eines Gymnasiums, Berufsgymnasiums oder einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe (Sekundarstufe II) erworben werden. Somit verfügen Schüler, die bereits ein Jahr vor dem Abitur das Gymnasium verlassen bzw. die Abiturprüfung nicht bestehen, über einen Schulabschluss (korrekt genommen nur dem schulischen Teil), der Fachhochschulreife. Über den Erwerb des schulischen Teils der FH-Reife in der gymnasialen Oberstufe informiert auch die Kultusministerkonferenz.

Der fachpraktische berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife kann in der Regel entweder durch eine abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung absolviert werden oder durch ein einjähriges, gelenktes, Praktikum. Sonderregelungen sind bei den jeweils zuständigen Ministerien oder Oberschulämtern der Länder zu erfragen. Nach dem Erwerb des schulischen Teils und der Absolvierung des praktischen Teils wird die volle Fachhochschulreife zuerkannt. Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist eine Behördenstelle zuständig. Anschließend ist ein Studium an Fachhochschulen möglich; in Hessen auch ein Studium eines gestuften Studienganges an einer Universität (Bachelor-Abschluss). Einzige Ausnahme in Hessen ist die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main, dort gilt die Fachhochschulreife entgegen des Hessischen Hochschulgesetzes nicht als Zulassungsvoraussetzung, sondern nur das Abitur (Link zu einem entsprechenden Spiegel-Artikel).

Es gilt aber aufzupassen, denn in Bayern, Sachsen und Thüringen wird die auf diesem Weg erworbene Fachhochschulreife nicht anerkannt und berechtig nicht zum Studium an deren Fachhochschulen! In einzelnen Bundesländern kann auch durch den Abschluss anderer Schulen (in Hamburg beispielsweise der Höheren Handelsschule) in Verbindung mit dem berufsbezogenen Teil der FH-Reife das vollständige Fachabitur zuerkannt werden.

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