Fachhochschulreife am Abendgymnasium

Das Abendgymnasium ist eine spezielle Gymnasialform und Einrichtung des Zweiten Bildungswegs (auch Schule für Erwachsene, SfE oder Schule für Berufstätige genannt) zur Erlangung der Hochschulreife. Bei vorzeitigem Verlassen des Bildungsgangs nach frühestens zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase kann bei entsprechenden Leistungen auf Antrag die Fachhochschulreife (schulischer Teil) zuerkannt werden. Während man für das Abitur zwischen drei und vier Jahre benötigt, reduziert sich die Zeit beim "Fachabitur" dann auf i.d.R. drei bzw. zwei Jahre.

Abendgymnasien eignen sich hervorragend für Berufstätige, die ihre schulische Qualifikation aufwerten und dafür abends die Schulbank drücken möchten. Einige Abendgymnasien kooperieren darüber hinaus mit Kollegs, die ganztags unterrichten und ebenfalls neben der Hochschulreife zur Fachhochschulreife führen.

Aufnahme und Voraussetzungen fürs Abendgymnasium

Um ans Abendgymnasium aufgenommen zu werden, muss man im Schuljahr der Anmeldung mindestens das 19. Lebensjahr erreicht haben. Weiterhin müssen BewerberInnen eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen können. Eine durch Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann dabei berücksichtigt werden. Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. Anerkannt werden können auch Zeiten des Wehr- oder Wehrersatzdienstes (Zivildienst, Entwicklungsdienst, FSJ/FÖJ). Näheres regeln die Länder.

Mit Ausnahme der letzten drei Schulhalbjahre müssen Studierende berufstätig sein. Nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann auch hier berücksichtigt und die selbständige Führung eines Familienhaushaltes der Berufstätigkeit gleichgestellt werden.

Sofern man an der Abendrealschule oder in den Fachoberschulreife-Kursen der Volkshochschule eine Fachoberschulreife erworben hat, kann der schulische Teil der Fachhochschulreife auch dann erreicht werden, wenn man jünger als 19 oder keine dreijährige Berufstätigkeit bzw. abgeschlossene Ausbildung vorweisen kann. In jedem Fall sollte man sich mit dem Abendgymnasium persönlich in Verbindung setzen und die Möglichkeiten abklären! Denn über die Aufnahme können auch höhere Schulgremien entscheiden! FHRplus

Einzelne Abendgymnasien verlangen darüber hinaus auch das Bestehen einer Aufnahmeprüfung oder andere Kriterien. Zudem werden umfangreiche Unterlagen, wie Zeugniskopien, Lebenslauf, u.a. benötigt.

Dauer für die Fachhochschulreife

Wer nicht über einen mittleren Schulabschluss verfügt, beginnt am Abendgymnasium mit dem mindestens halbjährigen Vorkurs. Alle anderen Bewerber treten in der Regel in das 1. Semester der Einführungsphase ein. Zur Auffrischung der Vorkenntnisse ist u.U. auch eine freiwillige Einstufung in den Vorkurs möglich. Die Einführungsphase dauert zwei Semester, die anschließende Qualifikationsphase vier Semester. Am Ende des Bildungsgangs steht die Abiturprüfung an. Bei vorzeitigem Verlassen nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase kann auf Antrag bei entsprechenden Leistungen die Fachhochschulreife (schulischer Teil) zuerkannt werden. Der Nachweis einer fachpraktischen Vorbildung für die Befähigung zum Studium an einer Fachhochschule richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.

Staatliche Abendgymnasien sind schulgeldfrei, für die letzten drei Semester kann rückzahlungsfreies und elternunabhängiges BAföG beantragt werden. Weitere Informationen zu Zeitfenster und Organisation gibt es hier.