Allgemeine Fachhochschulreife

Bei der allgemeinen Fachhochschulreife handelt es sich um einen höheren Bildungsabschluss mit Berechtigung zur Aufnahme eines Hochschulstudiums, der vorrangig an beruflichen bzw. berufsbildenden Schulen erworben wird.

Das umgangssprachlich sogenannte (allgemeine) Fachabitur besteht aus zwei Teilen: dem schulischen Teil, der durch theoretischen Unterricht an der Schule bzw. eine Prüfung erworben wird, sowie dem berufsbezogenen Teil, der durch ein (Berufs-)Praktikum - zum Teil im Bildungsgang integriert -, eine Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder bestimmte Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst, Wehrdienst, Zivildienst) nachgewiesen werden kann.

Erwerb und Nachholen der allgemeinen Fachhochschulreife

Die allgemeine Fachhochschulreife kann an folgenden Schularten in der Bundesrepublik Deutschland erworben oder nachgeholt werden:

Schulart Fachabitur nach Voraussetzungen Anmerkung
Fachoberschule (FOS) 2 Jahren (Vollzeit) Mittlerer Schulabschluss Fachpraxis im ersten Jahr des Bildungsganges als einschlägiges gelenktes Praktikum in Betrieben oder gleichwertigen Einrichtungen
1 Jahr (Vollzeit) Mittlerer Schulabschluss + abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder hinreichende einschlägige Berufserfahrung
Berufskolleg Baden-Württemberg mindestens 2 Jahren Mittlerer Bildungsabschluss unmittelbare bundesweite Anerkennung bei den nur zweijährigen Berufskollegs nicht gegeben
1 Jahr (Vollzeit) Mittlerer Bildungsabschluss + abgeschlossene, mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung oder mindestens 5-jährige einschlägige Berufserfahrung oder das Versetzungszeugnis in die zweite Klasse einer Fachoberschule einschlägiger Fachrichtung Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife (BKFH)
Berufsfachschule (BFS) i.d.R. 2 Jahren (schulischer Teil) + einschlägiges gelenktes Praktikum oder 2 Jahre Berufsausbildung (berufsbezogener Teil) Mittlerer Bildungsabschluss (= Mittlerer Schulabschluss) Bildungsgang berufliche Grundbildung, KEIN Berufsabschluss!
2 Jahren (schulischer Teil) + ½ Jahr Praktikum oder 2 Jahre Berufstätigkeit (oder weitere Berufsausbildung) (berufsbezogener Teil) Bildungsgang Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder Berufsausbildungsabschluss, der nur über den Besuch einer Schule erreichbar ist
mehr als 2 Jahren doppeltqualifizierender Bildungsgang
Berufsschule (BS) Mindestens 3 Jahren bei doppeltqualifizierenden Bildungsgängen Mittlerer Bildungsabschluss duale Berufsausbildung
Fachschule/Fachakademie (FS/FA) Unterschiedlich Berufliche Vorbildung Mittlerer Bildungsabschluss vor der Fachhochschulreifeprüfung notwendig
Berufsoberschule (BOS) 1 Jahr (Vollzeit) Mittlerer Schulabschluss, einschlägige berufliche Vorbildung Abschlussziel eigentlich allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (Dauer 2 Jahre), über eine freiwillige oder verpflichtende Prüfung ist aber je nach Bundesland auch nach dem ersten Jahr der Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife möglich
Gymnasiale Oberstufe in verschiedenen Schularten: Gymnasium, Schularten mit drei Bildungsgängen, Berufliches Gymnasium 2 Jahren (schulischer Teil) Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe Schulischer Teil der Fachhochschulreife nach erfolgreichem Besuch des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase; anschließend noch Nachweis des fachpraktischen berufsbezogenen Teils; keine deutschlandweite Anerkennung!
Abendgymnasium, Kolleg 2 Jahren (schulischer Teil) Mittlerer Schulabschluss, abgeschlossene Berufsausbildung oder 2 Jahre Berufstätigkeit Ohne mittleren Schulabschluss Vorkurs (mindestens ½ Jahr) oder Aufnahmeprüfung; Schulischer Teil der Fachhochschulreife nach erfolgreichem Besuch des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase; anschließend noch Nachweis des fachpraktischen berufsbezogenen Teils; keine deutschlandweite Anerkennung!
Telekolleg ca. 20 Monaten Mittlerer Schulabschluss, einschlägige berufliche Vorbildung Verpflichtender Direktunterricht in den Kollegtagschulen (Bayern und Brandenburg) regelmäßig am Samstagvormittag alle zwei Wochen; freiwilliger Vorkurs und Kurs zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses
VIBOS 2 Jahren (Lehrgang VIBOS Interner Bereich) Mittlerer Schulabschluss, einschlägige berufliche Vorbildung staatlicher Online-Lehrgang ohne regulären Schulbesuch
Nichtschülerfachhoch­schulreifeprüfung Dauer individuell verschieden Mittlerer Schulabschluss und berufliche Vorbildung (in der Regel abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufstätigkeit) Vorbereitung zum Beispiel durch ein Fernstudium oder private Institute, VHS
Nichtschülerabitur­prüfung Dauer individuell verschieden / Bei Nichtbestehen der Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife kann nach Entscheidung der Länder der schulische Teil der Fachhochschulreife unter bestimmten Bedingungen vergeben werden, keine deutschlandweite Anerkennung!

Nach der Berufsausbildung in einem Jahr zur Fachhochschulreife

Nach dem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung und mit dem mittleren Bildungsabschluss kann die allgemeine Fachhochschulreife in allen deutschen Bundesländern in einem einjährigen Bildungsgang schnell erlangt werden. In der Regel ist dies in der Fachoberschule bzw. in Baden-Württemberg am BKFH (einjähriges Berufskolleg zur Erlangung der Fachhochschulreife) möglich.

Studieren mit der allgemeinen Fachhochschulreife

Die allgemeine Fachhochschulreife eröffnet ein Studium an deutschen Fachhochschulen und gleichgestellten Hochschulen. Je nachdem, auf welchem Wege (das heißt in welchem Bildungsgang) das "Fachabitur" erworben wurde, steht der Hochschulzugang in einem, mehreren oder allen Bundesländern offen. Die Geltung der Studienberechtigung kann im Zeugnis selbst nachgelesen werden, denn hier findet sich ein entsprechender Vermerk, wie zum Beispiel:

"Entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ... - berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen."

oder auch:

"Entsprechend der Vereinbarung über den Erwerb einer Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.06.1998 i.d.F. vom 09.03.2001 - berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen."

Studium an der Universität mit der Fachhochschulreife

Einige Bundesländer ermöglichen auch die (eingeschränkte) Aufnahme eines Universitätsstudiums mit der allgemeinen Fachhochschulreife, sodass - früher noch unmöglich - heute mit dem Fachabitur beispielsweise Psychologie, Medizin oder auf Lehramt studiert werden kann. Die Regelungen unterscheiden sich dabei von Bundesland zu Bundesland.

Hessen

In Hessen können Inhaber der Fachhochschulreife gemäß § 54 Absatz 2 des Hessischen Hochschulgesetzes einen gestuften Studiengang an einer Universität aufnehmen, nicht jedoch ein Studium mit Abschluss Staatsexamen oder Magister.

Niedersachsen

Niedersachsen ermöglicht Inhabern der Fachhochschulreife den Zugang zu Studiengängen der entsprechenden Fachrichtung an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie bestimmte Bachelor-Studiengänge an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, bei denen dieses durch zum Beispiel eine Zulassungsordnung bestimmt ist (§ 18 Absatz 3 Niedersächsisches Hochschulgesetz).

Wurde die Fachhochschulreife an einer beruflichen / berufsbildenden Schule erworben (zum Beispiel der Fachoberschule), entspricht die fachliche Bindung der besuchten Fachrichtung. Bei einer Fachhochschulreife, die über den schulischen Teil in der gymnasialen Oberstufe, am Beruflichen Gymnasium, Abendgymnasium oder Kolleg erworben wurde, richtet sich die fachliche Bindung danach, wie der berufsbezogene Teil nachgewiesen wird/wurde.

Brandenburg

Brandenburg ermöglicht durch sein Landeshochschulgesetz seit dem Wintersemester 2014/15 ein Studium in allen Studienrichtungen an Universitäten mit der vollständigen Fachhochschulreife (der schulische Teil allein reicht nicht aus!) und geht damit noch weiter als Hessen und Niedersachsen.

Nordrhein-Westfalen

Neben der nach § 49 Absatz 1 Hochschulgesetz NRW eingeräumten Möglichkeit, zur Verbesserung der Chancengleichheit im Zugang zum Studium an Universitäten per Rechtsverordnung zu regeln, dass und nach welchen Maßgaben die Fachhochschulreife zum Studium an Universitäten in Nordrhein-Westfalen berechtigt, kann der Zugang auch bei studiengangsbezogener besonderer fachlicher Eignung oder besonderer künstlerisch-gestalterischer Begabung und Nachweis einer den Anforderungen der Hochschule entsprechenden Allgemeinbildung in Nordrhein-Westfalen realisiert werden, wenn dies die jeweilige Prüfungsordnung des Studiengangs zulässt (§ 49 Absatz 11 Hochschulgesetz NRW).
Derzeit bieten die Universitäten Duisburg-Essen, Paderborn, Siegen und Wuppertal zweitere Möglichkeit für einzelne Studiengänge an. Interessant dabei: Studierende mit einer solchen Qualifikation, denen die Hochschule anhand von wenigstens der Hälfte aller in einem Studiengang geforderten Studien- und Prüfungsleistungen den erfolgreichen Studienverlauf bescheinigt hat, dürfen ihr Studium an einer anderen Hochschule desselben Typs (also auch anderer Universität in NRW) und dort auch in einem verwandten Studiengang fortsetzen.

Baden-Württemberg

Mit der "Deltaprüfung" (§ 58 Absatz 2 Nr. 4 Landeshochschulgesetz) wird Studieninteressierten mit Fachhochschulreife oder fachgebundener Hochschulreife in Baden-Württemberg die Aufnahme eines Studiums in einem Bachelorstudiengang ermöglicht, zu dem die erworbene Hochschulreife eigentlich nicht berechtigt. Näheres zur "Deltaprüfung" regeln die Hochschulen durch Satzung.

Studieren mit dem schulischen Teil der allgemeinen Fachhochschulreife

Die Aufnahme eines Hochschulstudiums ist nur mit der vollständigen Fachhochschulreife möglich. Das heißt, der schulische Teil des allgemeinen Fachabiturs allein reicht nicht aus!

Allgemeine Fachhochschulreife vs. fachgebundene Hochschulreife

Im Gegensatz zur allgemeinen Fachhochschulreife eröffnet die fachgebundene Hochschulreife ein Studium an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen im jeweiligen Fachbereich, die Fachhochschulreife aber – abgesehen von den oben genannten Ausnahmen – lediglich ein Studium an Fachhochschulen und gleichgestellten Hochschulen.